1. Öffnungszeiten erfolgen gemäß Aushang.
Änderungen der Öffnungszeiten bleiben vorbehalten.
2. Anerkennung und Einhaltung der Hausordnung.
Änderungen der Hausordnung bleiben vorbehalten und sind Vertragsbestandteil.
3. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Wenn das Mitglied durch vertragswidriges Verhalten dem Fitness-Studio ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht, hat das Fitness-Studio das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung und zur Erteilung eines Hausverbotes.
4. Die Haftung für Schäden, insbesondere für das Abhandenkommen der vom Mitglied mitgebrachten Gegenstände, ist auf Fälle des Vorsatzes sowie der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für aus einer Pflichtverletzung von STUDIO19 bzw. deren Erfüllungsgehilfen resultierende Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Mitglieds.
5. Ist es aus Gründen höherer Gewalt oder Reparaturarbeiten dem Fitness-Studio nicht möglich, Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Beitragspflicht wird durch vorübergehende Schließungen aufgrund von Umbau- und Renovierungsarbeiten oder sonstigen Umständen besonderer Art von bis zu zwei Wochen Dauer nicht berührt. Jedoch hat das Mitglied das Recht, nach Vertragende für die Dauer der bezahlten Ausfallzeit die Einrichtungen des Fitness-Studios weiter zu nutzen.
6. Mündliche Nebenvereinbarungen zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
7. Sollte das Mitglied mit drei monatlichen Mitgliedsbeiträgen in Rückstand geraten, ist der komplette Mitgliedsbeitrag für die verbleibende Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag und ggf. der Zusatzbeitrag sind auch dann regelmäßig bis zum Ablauf der Mitgliedschaft weiter zu zahlen, wenn der Teilnehmer die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
8. Wohnungswechsel (innerhalb 20 km) oder sonstige Gründe für Trainingsabwesenheit entbinden den Teilnehmer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mitgliedschaftliche Verpflichtungen werden durch Rechtsnachfolge oder Verlegung des Clubs innerhalb 5 km nicht berührt.
9. Die Mitgliedschaft kann innerhalb der vereinbarten Laufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Durch seine Unterschrift versichert der Teilnehmer, zu Mitgliedschaftsbeginn an keinen Krankheiten oder Verletzungen zu leiden, die seine Trainingsteilnahme infrage stellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, soweit der Teilnehmer während der Laufzeit der Mitgliedschaft eine erhebliche Krankheit oder Verletzung erleidet, aufgrund derer für ihn eine weitere Nutzung der Einrichtungen des STUDIO19 auf Dauer unmöglich ist. Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit der Erklärung der schriftlichen außerordentlichen Kündigung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus welcher Art und voraussichtliche Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu entnehmen ist und welche insbesondere erkennen lässt, wie lange und inwieweit die Nutzung der Einrichtungen des STUDIO19 aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist. Erleidet der Teilnehmer wärend der Laufzeit der Mitgliedschaft eine erhebliche Krankheit oder Verletzung, aufgrund derer für den Teilnehmer eine Nutzung der Einrichtungen des STUDIO19 auf absehbare Zeit unmöglich ist, so kann der Teilnehmer das Ruhen der Mitgliedschaft beanspruchen. Dies gilt insbesondere auch bei Schwangerschaft und Kuraufenthalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Beanspruchung des Ruhens der Mitgliedschaft eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus welcher Grund und Dauer der Ruhezeit zu entnehmen sind. Die Ruhezeit wird zum möglichen Vertragsende addiert.
10. Sollte eine der obigen Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige (Teil-)Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem gewollten am nächsten kommt.